ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR GMS

Gültig ab 1. Januar 2019

Die Firma OLI.SAC ist in der Herstellung, Montage und dem Verkauf von Polyethylenbeuteln und -kartons für Haustiere (patentiertes System) sowie mit diesem Bereich verbundenen Elementen tätig.

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sollen die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien festlegen; sie werden an den Käufer gerichtet oder ihm ausgehändigt, damit er eine Bestellung aufgeben kann.

Folglich impliziert die bloße Tatsache, dass der Käufer eine Bestellung aufgibt, notwendigerweise, dass er diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert.

Jede gegenteilige Klausel, die vom Käufer ausgeht, ist nicht durchsetzbar.

Bestellungen

Alle Bestellungen müssen schriftlich eingereicht werden.

Sie werden innerhalb der Grenzen der verfügbaren Bestände befriedigt.

Die Lieferzeiten werden nur zur Information angegeben. Mögliche Verzögerungen können eine Stornierung der Bestellung nicht rechtfertigen.

Die Annahme der Bestellung kann von der Zahlung einer Anzahlung oder der Einholung einer Bankgarantie abhängig gemacht werden.

Jede eingegangene Bestellung kann ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht geändert oder storniert werden. Eine solche Änderung oder Stornierung muss vor dem Versand der Waren schriftlich mit Empfangsbestätigung mitgeteilt werden. Im Falle einer vom Verkäufer akzeptierten Annullierung führt die Annullierung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe des geschätzten Gewinnverlustes.

Preise

Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Steuern zu dem zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs geltenden Satz, Transportkosten nicht inbegriffen.

Ermäßigungen

Lagerschuppen : (siehe Lieferbedingungen, Absatz unten): 5%.

Lieferung

Kostenloser Versand direkt ins Geschäft: 350 Euro

Hafenfreies Lager: mindestens 3 Paletten und 3000 Euro

Wenn Waren von einem Spediteur versandt werden, reisen sie auf Risiko des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung.

Im Falle von Streitigkeiten über die gelieferte Ware muss der Adressat auf dem Lieferschein des Spediteurs Vorbehalte formulieren und den Verkäufer ebenfalls innerhalb von 3 Tagen per Einschreiben mit Rückschein an den Hauptsitz der Firma OLI.SAC gemäß Artikel 105 des Handelsgesetzbuches informieren.

Nach diesem Zeitraum können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

Produkt

Die Waren werden in ihrer Originalverpackung verkauft.

Sie dürfen nur unter ihren Markenzeichen und in ihrer Originalverpackung ohne Änderung der Zusammensetzung oder Aufmachung weiterverkauft werden.

Klausel über höhere Gewalt

Das Eintreten eines Falles höherer Gewalt hat zur Folge, dass die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Firma OLI.SAC ausgesetzt wird. Ist ein Fall höherer Gewalt jedes Ereignis, das vom Willen des Unternehmens OLI.SAC unabhängig ist und seinen normalen Betrieb in der Phase der Herstellung oder des Versands von Produkten behindert. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere vollständige oder teilweise Streiks, die das Unternehmen OLI.SAC oder seine Zulieferer, Subunternehmer oder Spediteure behindern, sowie die Unterbrechung des Transports, der Energieversorgung, von Rohstoffen oder Ersatzteilen.

Verantwortung – Garantie

Die verkauften Waren wurden nach normalen Gebrauchskontrollen hergestellt.

Die Verteilung oder der Wiederverkauf der Waren muss in der Originalverpackung erfolgen, zusammen mit der Gebrauchsanweisung und den Etiketten.

Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Produkte, die ohne die Originalverpackung in Verkehr gebracht worden wären, sowie alle Defekte oder Beschädigungen, die durch natürliche Abnutzung, durch einen externen Unfall oder durch eine vom Verkäufer nicht vorgesehene oder spezifizierte Änderung oder Verwendung des Produkts verursacht wurden.

Die Garantie von OLI.SAC ist auf versteckte Mängel beschränkt und würde sich im Falle der Umsetzung dieser Garantie auf den Ersatz der Sach- oder Arbeitswaren beschränken.

Eigentumsvorbehalt

Können, sofern es sich um Sachleistungen handelt, mit einer Klausel verkauft werden, die die Eigentumsübertragung von der vollständigen Zahlung des Preises abhängig macht, wenn diese Klausel zwischen den Parteien spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung schriftlich vereinbart worden ist.

Ein Anspruch besteht jedoch nicht, wenn der Preis sofort oder spätestens am Ende der ersten Beobachtungsperiode nach Ablauf der vom Konkursverwalter festgesetzten Frist gezahlt wird, wobei der Verwalter verpflichtet ist, die Zahlung des Preises zu garantieren.

Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung in bar zahlbar.

Rabatt bei vorzeitiger Zahlung innerhalb von 10 Tagen: 2%.

Rabatt bei Zahlung in Raten von 30 Tagen: 1%.

Im Falle einer Zahlung per Wechsel muss der Wechsel innerhalb von 15 Tagen an uns zurückgeschickt und akzeptiert werden. Gemäß Artikel 14 des französischen Handelsgesetzbuches führt die Verweigerung der Annahme eines Wechsels automatisch zum Verfall der Frist auf Kosten des Bezogenen.

Gemäß Artikel l 441-6 des französischen Handelsgesetzbuches, geändert durch das Gesetz 2008-776 vom 4. August 2008, führt jeder Zahlungsverzug, auch ein teilweiser, automatisch zur Anwendung von Verzugsstrafen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes. Diese Zinsen werden erst ab dem Datum der Absendung einer förmlichen Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein fällig.

Durch ausdrückliche Vereinbarung und außer im Falle eines rechtzeitig beantragten und von uns gewährten Aufschubs führt die Nichtzahlung unserer Lieferungen am Fälligkeitstag zur Zahlung von Schadenersatz und Strafen in Höhe von 15 % der noch fälligen Beträge.

Die Nichtzahlung eines vertraglich festgelegten Fälligkeitsdatums führt automatisch zum Verfall der Laufzeit aller noch nicht fälligen Rechnungen. Die Zahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge wird sofort fällig, auch wenn sie Gegenstand eines akzeptierten Wechsels sind.

Im Falle der Nichtzahlung eines einzigen Fälligkeitsdatums behalten wir uns das Recht vor, alle ausstehenden Bestellungen auszusetzen oder sogar zu annullieren, und zwar innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Erhalt eines eingeschriebenen Briefs, wobei die erhaltenen Teilzahlungen definitiv von uns erworben bleiben.

Gerichtsstandsklauseln

Alle Streitigkeiten, die sich auf die Auslegung oder Ausführung des Vertrags der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen beziehen, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts von Le Mans, ungeachtet der Berufung auf Garantie oder der Pluralität der Beklagten.